Dies ist die Hausordnung der Nuork GmbH. In Folge kurz „Nuørk“ genannt. Unsere Hausordnung wird von Zeit zu Zeit aktualisiert. Gültigkeit findet immer die jeweils letzte Version. Die Hausordnung ist anwendbar auf den zwischen Nuørk und dem Kunden (Untermieter) abgeschlossenen Vertrag für ein Büro in einem der Nuørk Business Galaxies. Diese Hausordnung gilt auch für externe Mieter unserer Meeting- und Konferenzräume.
1. Der Kunde hat den jeweiligen Zustand der übergebenen Büroflächen zu dokumentieren und eventuelle Mängel binnen 14 Tagen schriftlich an office@nuork.com zu melden. Der Kunde hat den Erhalt von Schlüsseln und Zugangskarten schriftlich zu bestätigen.
2. Dem Kunden ist es nicht gestattet, Schilder oder sonstige Zeichen an der Eingangstür zu seinen Büros oder an sonstigen, von außerhalb sichtbaren Stellen anzubringen, es sei denn, Nuørk hat der Anbringung schriftlich zugestimmt. Nuørk kann die Zustimmung auch ohne Grund verweigern.
3. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Sichtschutzfolie an den Glastüren zu entfernen oder gegen seine eigene zu ersetzen.
4. Die Überwachung des gemieteten Büros durch Kameras oder anderen technischen Hilfsmitteln ist nur durch die vorherige, schriftliche Zustimmung von Nuørk gestattet. Nuørk kann die Zustimmung auch ohne Grund verweigern.
5. Nuørk ist es uneingeschränkt gestattet die öffentlichen Flächen, sowie den Meeting- bzw. Konferenzraum zur Sicherung der Sauberkeit und allgemeinen Sicherheit durch Videokameras zu überwachen. Durch die Unterschrift des Kunden am Mietvertrag stimmt der Kunde dem zu und verpflichtet sich sogleich, seine Kunden und Gäste darüber zu informieren.
6. Der Kunde muss das gemietete Büro mit ausreichender Sorgfalt behandeln. Dem Kunden ist es ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Nuørk nicht gestattet, Veränderungen in seinem Büro oder den öffentlich zugängigen Flächen vorzunehmen.
7. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Büros regelmäßig von einem Drittunternehmen gesäubert werden. Sollte der Kunde dies nicht wünschen, so muss er dies in schriftlicher Form bekannt geben.
8. Die dem Kunden überlassenen Schlüssel und Zugangskarten verbleiben im Eigentum von Nuørk. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Schlüssel und/oder Zugangskarten nachmachen zu lassen oder sie anderen Personen ohne vorherige Zustimmung von Nuørk zu überlassen. Der Verlust ist Nuørk umgehend zu melden. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die Kosten für die Ersatzschlüssel und Ersatzzugangskarten, sowie, sofern notwendig, für den Austausch der Schlösser zu übernehmen. Diese Vorgehensweise gewährleistet die Sicherheit der Nuørk Business Galaxies. Wurde dem Kunden die Nutzung der Nuørk Business Galaxies außerhalb der normalen Geschäftszeiten gestattet, so hat der Kunde sämtliche Türen bei Verlassen zu versperren. Nur dadurch wird die Sicherheit der anderen Kunden sowieder Nuørk Business Galaxies als Ganzes gewährleistet.
9. Die Öffnungs- bzw. Nutzungszeiten sind für Kunden von Montag bis Sonntag in der Zeit von 00:00 bis 24:00 Uhr. Für externe Kunden in der Zeit von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
10. Der Kunde wird Gangtüren, Ausgangstüren oder Verbindungstüren während oder nach den Arbeitszeiten nicht offenstehen lassen. Die Türen dürfen nur aus Sicherheitsgründen und auf Risiko des Kunden offengelassen werden. Der Kunde darf die Gänge, Hallen, Aufzüge und Stiegenhäuser nicht verstellen. Der Kunde nutzt diese allgemeinen Flächen ausschließlich, um zu seinen Büros zu gelangen bzw. das Nuørk Business Center zu verlassen. Allgemeine Teile des Nuørk Business Center dürfen nur mit Zustimmung von Nuørk verwendet werden und müssen sauber und in ordnungsgemäßem Zustand gehalten werden.
11. Die Angestellten des Kunden und seine Gäste haben sich in einer angemessenen Art zu verhalten; es muss angemessene Kleidung getragen werden; andere Kunden sollen durch Lärm nicht gestört werden; der Kunde hält sich an die im Hause geltenden Richtlinien betreffend Sicherheit, Schlüssel, Parken und weitere Dienste.
12. Dem Kunden ist es ohne vorige schriftliche Zustimmung von Nuørk nicht gestattet, in die Büros bzw. in die Nuørk Business Galaxies große Büromaschinen, Kopiergeräte, Heizanlagen, Öfen, Radios, Stereoanlagen bzw. andere Musikgeräte, Verkaufsautomaten bzw. sonstige Münzautomaten, Kühlschränke, Boiler oder Kaffeeautomaten mitzunehmen oder in diesen Räumlichkeiten zu betreiben. Dem Kunden ist es zudem nicht gestattet, in den obgenannten Räumlichkeiten eine Produktionsstätte zu betreiben, zu kochen oder brennbare Flüssigkeiten wie insbesondere Heizöl oder Kerosin zu verwenden bzw. einem Dritten die Verwendung zu gestatten. Feuergefährliche oder explosionsgefährliche Stoffe dürfen nicht in die Nuørk Business Galaxies mitgebracht werden. Gefährliche Gase oder Flüssigkeiten sind nicht erlaubt. Feuerwaffen sind nicht gestattet. Die Nuørk Business Galaxies dienen ausschließlich zu Bürozwecken.
13. Elektrischer Strom darf nur im Büro üblichen Rahmen z.B.: für Beleuchtung, für Computer und für kleinere Elektrogeräte verwendet werden, es sei denn, Nuørk hat einer anderen Verwendung schriftlich zugestimmt und sich mit dem Kunden über die Kosten geeinigt. Wenn der Kunde besondere Installationen oder Verkabelungen für Elektronik oder Telefon benötigt, so sind diese auf Kosten des Kunden durch einen von Nuørk benannten Professionisten zu verlegen.
14. Dem Kunden ist es nicht gestattet, seine Geschäfte in den Gängen, der Rezeption oder an anderen Orten (mit Ausnahme seiner Büros) zu führen, es sei denn, Nuørk hat dieser Verwendung im Vorhinein schriftlich zugestimmt.
15. Dem Kunden ist es nicht gestattet, Tiere in das Haus mitzunehmen. Davon ausgenommen sind Tiere, die dem Halter die Lebensführung erleichtern, für diesen Zweck trainiert wurden und für diesen Zweck in das Gebäude mitgebracht werden.
16. Die Teeküche darf zur Eigenversorgung vollumfänglich und kostenlos (auch galaxyübergreifend) genutzt werden. Das Bewirten von Gästen oder externen Kunden ist auf Kaffee und Snacks zu beschränken. Die Teeküche und die Sitzmöglichkeiten sind nach Gebrauch und generell in jedem Fall sauber und ordentlich zu verlassen und zu halten. Für die Entsorgung von Abfällen ist jeder Mieter selbst verantwortlich. Abgelaufene oder verdorbene Lebensmittel werden vom Reinigungspersonal wortlos entsorgt.
17. Sofern in einem der Nuørk Business Galaxies ein Meeting- bzw. Konferenzraum vorhanden ist, so steht dieser galaxyübergreifend jedem Mieter eines Nuørk-Büros vollumfänglich und kostenfrei zur Verfügung. Zur Nutzung ist jedoch vorab eine Reservierung auf www.nuork.com für den Konferenzraum in der jeweiligen Nuørk Business Galaxies notwendig. Ohne vorherige Reservierung ist die Nutzung des Meeting- bzw. Konferenzraums nicht gestattet. Das Weitervermieten oder eine Zweckentfremdung (z.B. zum Schauen von Sportevents) ist nicht gestattet. Der Meeting- bzw. Konferenzraum und die Sitzmöglichkeiten sind nach Gebrauch und generell in jedem Fall sauber und ordentlich zu verlassen und zu halten. Der Besprechungstisch ist nach Gebrauch mit einem feuchten Tuch abzuwischen und anschließend zu trocknen. Die Stühle sind wieder auszurichten. Für die Entsorgung von Abfällen ist jeder Mieter selbst verantwortlich.
18. Die kostenlose Nutzung der Nuørk Social Area Lounge unterliegt ebenfalls allen Regeln der Hausordnung. Diese darf auch - sofern vorhanden – kostenlos galaxyübergreifend genutzt werden. Generell sind alle, aber insbesondere die sozialen Bereiche, stehts sauber und ordentlich zu halten. Tische sind nach Gebrauch mit einem feuchten Tuch abzuwischen und anschließend zu trocknen.
19. Für die galaxyübergreifende Nutzung von Räumlichkeiten (siehe Punt 16, 17 und 18) ist es notwendig, dem jeweiligen Zugangschip die notwendigen Rechte elektronisch zu übertragen.
Dies erfolgt nur auf Kundenwunsch und einer schriftlichen Anfrage an office@nuork.com. Die Bearbeitungsdauer kann bis zu 14 Tage dauern. Nuørk behält sich das Recht vor, diesen Wunsch abzulehnen und den Zugang zu verweigern.
20. Die Entsorgung des Mülls ist nur an den vorgesehenen Stellen erlaubt. Unerlaubtes ablagern von Müll wird ausnahmslos abgemahnt. Der Müll ist in Plastik, Biomüll, Glas, Dosen, Papier und Restmüll zu trennen und gesondert zu entsorgen.
21. Die Nuørk Business Galaxies dürfen nicht zur Herstellung oder Aufbewahrung von Waren verwendet werden, außer die Aufbewahrung erfolgt zu allgemeinen Bürozwecken. Der Kunde darf die Nuørk Business Galaxies nicht zur Herstellung, zum Verkauf, zum Verschenken oder zur Verwendung von alkoholischen Getränken, Rauschgift oder Tabak verwenden, in welcher Form immer. Dem Kunden ist es zudem verboten, einem Dritten eine solche Nutzung einzuräumen oder zu gestatten.
22. Es dürfen keine zusätzlichen Schlösser oder Bolzen an den Türen oder Fenstern der Nuørk Business Galaxies angebracht werden. Die bestehenden Schlösser und Schließmechanismen dürfen nicht verändert werden.
23. Hausieren und ähnliche Praktiken sind im Haus verboten. Dem Kunden ist es nicht erlaubt, andere Kunden für seine Zwecke oder Geschäfte zu bewerben, es sei denn, Nuørk hat im Vorhinein schriftlich zugestimmt.
24. Nuørk haftet nicht für Schäden an Gegenständen des Kunden, der Angestellten des Kunden, der Vertreter oder der auf Einladung des Kunden anwesenden Dritten. Nuørk haftet nicht für Diebstahl oder Entwendung oben genannter Gegenstände.
25. Das Rauchen ist in sämtlichen Bereichen, den Büros, sowie in den Konferenz- und Trainingsräumen verboten. Dies gilt auch für E-Zigaretten, Dampfer, etc.
26. Dem Kunden oder dessen Führungskräften, Direktoren, Mitarbeitern, Aktionären, Partnern, Vertretern, Auftragnehmern, Kunden oder Gästen ist die Teilnahme an jeglicher Art von Belästigung, Diskriminierung oder missbräuchlichen Verhaltens - verbal oder körperlich - gegenüber Nuørk Mitarbeitern, anderen Kunden oder Gästen, in den Nuørk Business Galaxies verboten. Jede Verletzung dieser Regel ist eine erhebliche Verletzung des Vertrages und kann dadurch sofort beendet werden.
27. An den Fenstern, Wänden und sonstigen Bereichen innerhalb des Büros oder in den Nuørk Business Galaxies darf nichts angebracht werden. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Büros oder die Nuørk Business Galaxies in irgendeiner Form zu verändern, ohne vorige schriftliche Zustimmung von Nuørk.
28. Nuørk ist bereit, mit dem Kunden eine gesonderte Vereinbarung hinsichtlich der Nutzung der Einrichtungen für externe Kunden außerhalb der normalen Öffnungszeiten der Nuørk Business Galaxies oder außerhalb von Werktagen zu treffen. Hierfür entstehen zusätzliche Gebühren. Die Gebühren werden bei Abschluss der Vereinbarung besprochen.
29. Unterordnung: Dieser Vertrag steht dem Nuørk Mietvertrag mit dem Nuørk Vermieter nach, sowie allen anderen Verträgen, die den Nuørk Mietverträgen mit dem Vermieter nachstehen. 30. Anwendbares Recht: Die hier gegenständliche Hausordnung unterliegt österreichischem Recht. Sämtliche Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag sind ausschließlich vor dem Bezirksgericht Linz auszutragen. 31. Das Entgelt ist gemäß Verbraucherpreisindex wertgesichert. 32. Nuørk behält sich das Recht vor bestehende Verträge zu kündigen wenn festgestellt wird, dass die Geschäftsräume oder Adressen von Nuørk in Verbindung mit möglichen betrügerischen Aktivitäten oder Aktivitäten, die möglicherweise gegen geltende Rechtsvorschriften verstoßen, genutzt werden.
33. Set-Up-Gebühr: Dem Kunden wird eine einmalige Office-Set-Up-Gebühr verrechnet. Die Kosten variieren je nach Größe des Büros. 34. Für die Instandsetzung des Büros wird bei Ihrem Auszug, oder wenn Sie auf eigenen Wunsch in andere Räume innerhalb der Galaxy umziehen, eine Gebühr in Höhe von € 19,00 pro Quadratmeter der bezogenen Büros fällig. Wir behalten uns das Recht vor, zusätzliche angemessene Gebühren zu berechnen, falls die erforderlichen Reparaturen über die übliche Abnutzung hinausgehen. 35. Kosten für Rückbelastungen; Zurückbehaltung: Der Kunde zahlt eine Gebühr von 25,00€ oder den gesetzlich zulässigen Höchstbetrag für die Rückgabe jedes verweigerten Schecks oder sonstiger verweigerter Zahlungen aufgrund unzureichender Geldmittel. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, jegliche Kosten für entstandene Bankgebühren oder Kosten, die durch vor - oder zurückgehaltene, sowie verweigerte Zahlungen entstanden sind, zu übernehmen. Die Kosten werden in voller Höhe und umgehend weiterbelastet. Alle zu übernehmenden Kosten können, abhängig der Zahlungsmethode des Kartenanbieters und des Bankinstituts, variieren. 36. Der Kunde bestätigt, vollumfänglich zum Vorsteuerabzug berechtigt zu sein, sowie das Büro ausschließlich für Umsätze zu verwenden, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Sollte dies nicht (mehr) der Fall sein, so hat Kunde sämtliche Nuørk daraus entstehenden Nachteile und Schäden auszugleichen; zu diesen Nachteilen und Schäden zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich, der Entfall der Vorsteuerabzugsberechtigung, die Berichtigung von geltend gemachten Vorsteuern, sowie sämtliche Nachteile und Schäden, die Nuørk dem Vermieter zu ersetzen hat, wie zum Beispiel für dessen Entfall der Vorsteuerabzugsberechtigung und für die Berichtigung der vom Vermieter geltend gemachten Vorsteuern. Diese Haftung besteht unabhängig davon, ob in dem gegenständlichen Nuørk Business Galaxy noch weitere Kunden vorhanden sind, deren Umsätze den Vorsteuerabzug ausschließen. Stellt sich heraus, dass der Kunde im Büro (auch) Umsätze tätigt, die nicht dem Vorsteuerabzug unterliegen, so ist Nuørk berechtigt, den Vertag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Der Kunde verpflichtet sich, Nuørk sämtliche Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zu übergeben, die zur Beurteilung der Berechtigung zum Vorsteuerabzug erforderlich oder zweckmäßig sind. Der Kunde wird Nuørk über allfällige Änderungen der maßgeblichen Umstände unverzüglich unter Anschluss entsprechender Nachweise informieren. Der Kunde hält Nuørk für allfällige Strafen, Zuschläge und Zinsen, die aus der nicht rechtzeitigen Information über solche Änderungen resultieren, sowie für Ansprüche des Vermieters gegen Nuørk in Bezug auf solche Strafen, Zuschläge und Zinsen, schad- und klaglos. Das rechtliche und wirtschaftliche Risiko aufgrund von Änderungen des Umsatzsteuergesetzes trägt der Kunde.
37. Höhere Gewalt: Nuørk übernimmt keine Haftung gegenüber dem Kunden, wenn dieser in seinen auf diesem Vertrag beruhenden geschäftlichen Unternehmungen oder an der Erfüllung seiner geschäftlichen Verpflichtungen durch Gesetz, unvorhersehbare Vorfälle und Umstände, Irrtümer oder Unfälle gehindert oder beeinflusst wird, die außerhalb des angemessenen und zumutbaren Einfluss von Nuørk liegen, was (uneingeschränkt) bei Streiks, Ausfällen der Infrastruktur oder des Verkehrsnetzes, bei höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr, bürgerlichen Unruhen, mutwilliger Sachbeschädigung, Epidemien, Quarantäneeinschränkungen, staatlichen Anordnungen, Verfügungen oder Weisungen, sowie bei Unfällen, Feuer, Hochwasser und Sturm oder bei Säumnis der Zulieferer der Fall ist. Nuørk ist zudem berechtigt, ihre vertraglich vereinbarten Verpflichtungen so lange auszusetzen, bis die vorliegenden Umstände höherer Gewalt beendet oder beseitigt sind. Nuørk wird ihre Kunden so bald wie unter den jeweiligen Umständen möglich über Vorfälle höherer Gewalt informieren und (wenn möglich und zumutbar) ein Angebot über eine angemessene alternative Unterbringung im selben oder in einer anderen verfügbaren Nuørk Business Galaxy unterbreiten.
Nuørk stellt eine allgemeine Internetverbindung bereit, die von einer Firewall verwaltet und geschützt wird. Der Internetservice von Nuørk bietet dem Kunden eine Internetverbindung inkl. WLAN-Verbindung für regelmäßige Geschäftsaktivitäten, z. B. Surfen im Internet, sowie die Möglichkeit, elektronische Mitteilungen zu senden und auf Geschäftsanwendungen und Ähnliches zuzugreifen. Der Service basiert auf einer asynchronen Standleitung oder einer vergleichbaren Technologie, die mit anderen Einzelkunden von Nuørk im gleichen Bürogebäude gemeinsam verwendet wird. Nuørk kann dem Kunden, abhängig von der Verfügbarkeit, gegen Aufpreis auch eine individuelle Verbindung über eine Standleitung mit unterschiedlichen Kapazitäten bereitstellen. 38. Internet- und Telekommunikationsrichtlinie von Nuørk 38.1 Inhalt. Der Kunde erkennt an, dass Nuørk die Inhalte der über Telekommunikationsverbindungen oder -geräte von Nuørk übertragenen Informationen nicht kontrolliert. Dies umfasst u. a. Internetzugriff, Telefon, Fax- und Datenverbindungen („Telekommunikationsverbindungen“). Der Kunde erkennt weiterhin an, dass Nuørk - ähnlich wie ein Telekommunikationsunternehmen - lediglich eine Verbindung für die Internetübertragungen des Kunden bereitstellt und keinerlei Haftung für die Inhalte der Kundenübertragungen übernimmt. 38.2 Einschränkungen. Der Internetservice von Nuørk darf nur für legale Zwecke und nicht in Verbindung mit Verstößen gegen das Landes-, Bundes- oder internationale Straf- oder Zivilrecht, Bestimmungen oder andere behördliche Anforderungen genutzt werden. Diese Verstöße umfassen insbesondere Diebstahl oder Verletzungen von Urheber- und Markenrecht, Handelsgeheimnissen oder anderen Arten geistigen Eigentums, Betrug, Fälschung, Diebstahl oder Veruntreuung von Geldern, Kreditkarten oder persönlichen Daten, Verstoß gegen Exportkontrollgesetze oder - bestimmungen, Verleumdung oder üble Nachrede, Androhung physischer Gewalt oder Belästigung sowie sämtliche Verhaltensweisen, die einen Verstoß gegen das Straf- oder Zivilrecht darstellen. Der Kunde ist verantwortlich für grundlegende Sicherheitsmaßnahmen und den Virenschutz seiner Systeme, um eine Nutzung Dritter im Verstoß gegen die Servicevereinbarung zu verhindern. Der Kunde ist verantwortlich für die Ergreifung korrigierender Maßnahmen an angreifbaren oder korrumpierten Systemen, um einen fortwährenden Missbrauch zu verhindern. 38.3 Nuørk-Internetzugriff auf Nutzerbasis. Nuørk gewährt dem Kunden auf Nutzerbasis Zugriff auf seinen Internetservice. Für den Fall, dass der Kunde die Anzahl der Nutzer durch die Verwendung eines Proxy-Servers oder andere Maßnahmen erhöht, stimmt dieser zu, dass er die Nuørk-Gebühr für jeden Nutzer zahlt, der auf das Internet zugreift, und zwar unabhängig davon, ob dieser Zugriff direkt oder über einen Proxy-Server erfolgt. 38.4 Unautorisierter Zugriff. In keinem Fall ist der Kunde berechtigt, seine autorisierten Zugriffspunkte auf die Telekommunikations-/Datenverbindungen durch Kabelsplitter oder andere Methoden, u. a. Wireless-Geräte, zu erhöhen. Bei einem Verstoß des Kunden gegen Absatz 36.3 (Nuørk-Internetzugang auf Nutzerbasis) oder gegen diesen Absatz ist Nuørk berechtigt, den gesamten Zugriff des Kunden auf die Telekommunikations-/Datenverbindungen mit einer Frist von drei (3) Tagen ab entsprechender schriftlicher Mitteilung zu unterbrechen. Der Kunde zahlt Nuørk Gebühren für jegliche unautorisierte Nutzung von Telekommunikations-/Datenverbindungen, die ihm von Nuørk in Rechnung gestellt wird. Nuørk ist nicht verpflichtet, die Telekommunikations-/Datenverbindungen des Kunden wieder herzustellen, bis diese Gebühren vollständig gezahlt wurden und der Kunde den unautorisierten Zugriff unterlässt. 38.5 Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften. Es ist dem Kunden untersagt, gegen Vorschriften zur System- oder Netzwerksicherheit zu verstoßen. Der Internetservice von Nuørk darf nicht in Verbindung mit Versuchen – ob erfolgreich oder nicht – verwendet werden, gegen die Sicherheitsbestimmungen eines Netzwerks, Services oder anderen Systems zu verstoßen. Zu verbotenen Aktivitäten zählen unter anderem das Hacken, Eindringen in, Überwachen oder Nutzen von Systemen ohne Autorisierung, das Scannen von Ports, die Durchführung von DOS- Angriffen und das Verbreiten von Viren oder anderer Schadsoftware. Nuørk behält sich das Recht vor, den Internetzugriff auszusetzen, wenn das Unternehmen von einer anerkannten Internetbehörde oder einem Serviceanbieter über einen solchen Missbrauch informiert wurde. Nuørk ist befugt, die Verbindung der Geräte des Kunden zu trennen und Services vorzuenthalten, wenn das Unternehmen der Auffassung ist, dass die Hardware oder Software des Kunden für die Verbindung mit dem Nuørk-Netzwerk unangemessen ist bzw. geworden ist. Der Kunde ist verantwortlich für den Virenschutz seiner eigenen Systeme und Hardware. 38.6 Überarbeitungen dieser Richtlinie. Nuørk ist berechtigt, diese Richtlinie jederzeit mit oder ohne vorherige Mitteilung zu ändern. 38.7 Haftungsausschluss für indirekte Schäden durch Serviceunterbrechungen. Nuørk bietet dem Kunden keinen SLA hinsichtlich der Bereitstellung oder Unterbrechung von Internetservices an. Nuørk ist nicht haftbar für jegliche indirekten Schäden, darunter Gewinnausfälle, die aus Serviceunterbrechungen oder aufgrund einer schlechten Internetverbindung/eines schlechten Zugriffs unter der Servicevereinbarung entstehen. Dies gilt auch dann, wenn die andere Partei über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde. Die obigen Bestimmungen gelten, soweit gesetzlich zulässig, unabhängig von Fahrlässigkeit oder Verschulden einer der Parteien. 38.8 Haftungsausschluss für indirekte Schäden. Nuørk ist nicht haftbar für indirekte Schäden, darunter Gewinnausfälle, die sich aus der Servicevereinbarung ergeben. Dies gilt auch dann, wenn die andere Partei über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde. Die obigen Bestimmungen gelten, soweit gesetzlich zulässig, unabhängig von Fahrlässigkeit oder Verschulden einer der Parteien.